Play Digital · DE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der vertragliche Rahmen unserer Leistungen: Umfang, gegenseitige Verpflichtungen, Eigentum an den Ergebnissen und Haftung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistungen der Play Digital Sàrl, Chemin des Clos 74, 1170 Aubonne (nachfolgend « Play Digital ») gegenüber ihrer geschäftlichen Kundschaft (nachfolgend « die Kundin » oder « der Kunde »).
Sie gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eigene Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Play Digital sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Leistungen
Play Digital erbringt Leistungen in Beratung, Gestaltung, Softwareentwicklung, Integration, Hosting, Wartung und Onlineakquise.
Der genaue Umfang, die Ergebnisse, die zugrunde gelegten Annahmen und die Verantwortlichkeiten der Parteien werden in der jeweiligen Offerte oder im Vertrag festgelegt. Bei Abweichungen geht dieses Dokument diesen Bedingungen vor.
3. Angebote, Offerten und Vertragsschluss
Angebote von Play Digital gelten dreissig Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte durch die Kundschaft oder mit der Zahlung der ersten Rate zustande. Jede Änderung des Umfangs erfolgt durch schriftlichen Nachtrag, der die Auswirkungen auf Preis und Zeitplan festhält.
4. Mitwirkung der Kundschaft
Die Kundschaft stellt rechtzeitig die Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit, die für den Fortschritt der Arbeiten nötig sind, und benennt eine zur Freigabe berechtigte Person.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verschieben den Zeitplan entsprechend und können zur Verrechnung der reservierten Zeit führen.
5. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung in Etappen: eine Anzahlung bei Auftragserteilung, danach Zahlungen entlang der vereinbarten Meilensteine. Rechnungen sind innert dreissig Tagen netto zahlbar.
Nach Ablauf dieser Frist läuft von Gesetzes wegen ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Artikel 104 des Obligationenrechts, und Play Digital kann ihre Leistungen nach einer erfolglosen Mahnung einstellen.
6. Fristen
Angekündigte Fristen sind nach Treu und Glauben erstellte Schätzungen auf Grundlage des vereinbarten Umfangs. Sie sind keine Verfalltermine, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten ist.
Den Zeitplan verschieben können insbesondere eine Änderung des Umfangs, eine verspätete Freigabe, die Nichtverfügbarkeit eines Dritten oder einer externen Schnittstelle sowie höhere Gewalt.
7. Geistiges Eigentum
Mit vollständigem Zahlungseingang erwirbt die Kundschaft die Nutzungsrechte an den eigens für sie entwickelten Ergebnissen sowie am zugehörigen Quellcode.
Play Digital behält das Eigentum an ihren vorbestehenden oder allgemeinen Komponenten, Bibliotheken, Werkzeugen und ihrem Know-how und räumt der Kundschaft ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den Betrieb der Ergebnisse ein.
Eingebundene Komponenten Dritter und Open-Source-Software unterstehen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzen, die der Kundschaft mitgeteilt werden.
8. Referenzen
Sofern die Kundschaft nicht schriftlich widerspricht, darf Play Digital ihren Namen, ihr Logo und eine nicht vertrauliche Beschreibung des Projekts als Referenz nennen.
9. Gewährleistung
Play Digital behebt kostenlos Mängel der Ergebnisse, die innert dreissig Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden, sofern sie reproduzierbar sind und in den vereinbarten Umfang fallen.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Änderungen durch die Kundschaft oder Dritte, nicht bestimmungsgemässe Nutzung, Ausfälle von Diensten Dritter sowie funktionale Weiterentwicklungen.
10. Wartung und Support
Behebende Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Support werden nur aufgrund eines gesonderten Wartungsvertrags geschuldet, der Umfang, Servicezeiten und Reaktionsfristen festlegt.
11. Haftung
Die Haftung von Play Digital beschränkt sich auf den direkten und nachgewiesenen Schaden, höchstens bis zum Gesamtbetrag, der im Rahmen des betreffenden Vertrags in Rechnung gestellt wurde.
Entgangener Gewinn, Datenverlust, indirekter Schaden und Folgeschaden sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12. Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt die von der anderen erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Ende der Beziehung hinaus fort.
13. Datenschutz
Bearbeitet Play Digital personenbezogene Daten im Auftrag der Kundschaft, handelt sie als Auftragsbearbeiterin, im vertraglich festgelegten Rahmen und nach schweizerischem Datenschutzrecht sowie, soweit anwendbar, nach der DSGVO.
Die Bearbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern dieser Website ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
14. Dauer und Kündigung
Projektverträge enden mit der Abnahme der Ergebnisse. Dauerverträge können schriftlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei vorzeitiger Kündigung durch die Kundschaft bleiben die erbrachten Leistungen und die bereits eingegangenen Verpflichtungen geschuldet.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf ein Ereignis ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückgeht, namentlich einen schweren Infrastrukturausfall, einen Cyberangriff, eine behördliche Anordnung oder einen Arbeitskonflikt.
16. Änderungen
Play Digital kann diese Bedingungen ändern. Massgebend ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aubonne, Kanton Waadt, vorbehalten zwingende gesetzliche Gerichtsstände.